Aktuelles - Hans Peter Arpagaus

24.09.2026

Postulat eingereicht - 32 Parlamentarier: innen haben mitunterzeichnet

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die geplante typengemischte Oberstufe der Stadt St.Gallen ausgestaltet werden kann, sodass in ausgewählten Fächern ein verbindlicher Niveauunterricht in unterschiedlichen Leistungsgruppen gewährleistet wird. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden,

• wie das städtische Modell mit den künftigen kantonalen Vorgaben abgestimmt werden kann,

• welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen die Anpassung an kantonale Vorgaben mit sich bringt,

• wie die Auswirkungen auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler evaluiert und mit geeigneten Vergleichsgruppen überprüft werden können,

• welche Auswirkungen auf das Schulwahlverhalten und insbesondere auf die Nachfrage nach Plätzen an der flade zu erwarten sind,

• in welchen Fächern und in welcher organisatorischen Form Niveaugruppen geführt werden können und wie dies im Zeugnis konkret ausgewiesen wird,

• wie flexible Wechsel zwischen den Niveaus sichergestellt werden und

• wie die Lehrpersonen auf die Anforderungen der typengemischten Oberstufe vorbereitet und weiter-gebildet werden, welche personellen Auswirkungen zu erwarten sind und ob insbesondere mit einem zusätzlichen pädagogischen und organisatorischen Aufwand zu rechnen ist.

Begründung

Die Stadt St.Gallen treibt die Einführung der typengemischten Oberstufe konsequent voran. Die bisherigen Erfahrungen werden von der Verwaltung zwar positiv beurteilt, eine umfassende, empirisch fundierte und nachvollziehbare Evaluation des Pilotprojekts liegt jedoch bisher nicht vor. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen aus Schule, Elternschaft und Politik, dass insbesondere hinsichtlich der Förderung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler Fragen offenbleiben.

Chancengerechtigkeit bedeutet nicht, alle Schülerinnen und Schüler gleich zu unterrichten. Unterschiedliche Begabungen, Lerngeschwindigkeiten und Bildungsziele erfordern eine gezielte Förderung, die sich am jeweiligen Leistungsstand orientiert. Während Schülerinnen und Schüler mit grösserem Förderbedarf von typengemischten Klassen profitieren können, besteht das Risiko, dass leistungsstarke Jugendliche zu wenig gefordert werden und Schülerinnen und Schüler im mittleren Leistungsbereich nicht das ihnen mögliche Potential ausschöpfen.

Der kantonale Entwurf zur Revision des Volksschulgesetzes trägt diesem Umstand Rechnung. Er sieht ausdrücklich eine gemischte Oberstufe mit Niveauunterricht vor. Damit sollen Über- und Unterforderung vermieden sowie leistungs- und begabungsgerechte Bildungswege ermöglicht werden. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Stadt St.Gallen ihr Modell auszugestalten gedenkt, damit diese Zielsetzungen auch tatsächlich erreicht werden können.

Eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Reform sind zudem die Lehrpersonen. Die Einführung einer typengemischten Oberstufe stellt erhöhte Anforderungen an Unterrichtsplanung, Differenzierung, Leistungsbeurteilung und Klassenführung. Offen bleibt bislang, wie die Lehrpersonen auf diese Veränderungen vorbereitet und begleitet werden sollen. Von Interesse ist insbesondere, welcher Weiterbildungsbedarf besteht, ob im Schulalltag mit einem zusätzlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand zu rechnen ist und welche Auswirkungen die Reform auf die Attraktivität der Oberstufe als Arbeitsort haben könnte. Zu klären ist zudem, ob mit einer erhöhten Fluktuation oder mit Herausforderungen bei der Rekrutierung von qualifizierten Lehrpersonen gerechnet werden muss.

Zudem fehlen bislang belastbare Aussagen darüber, wie sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auf Sekundarschulniveau, entwickeln werden. Ohne geeignete Vergleichsgruppen und klar definierte Erfolgskriterien ist eine objektive Beurteilung des Erfolgs der Reform kaum möglich.

Zu berücksichtigen sind auch mögliche Auswirkungen auf das Schulwahlverhalten. Da die flade nach heutigem Kenntnisstand keine entsprechende Umstellung plant und bereits heute Losentscheide notwendig sind, stellt sich die Frage, ob die Reform zu zusätzlichen Anmeldungen und damit zu neuen Kapazitätsproblemen führen wird.

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