About us
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Feldschützengesellschaft Niederglatt (FSGN)
besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sein Sitz befindet sich in Niederglatt.
Art. 2 Zweck
Die FSGN verfolgt den Zweck, die ausserdienstliche Schiesstätigkeit mit Langwaffen
durch die Abhaltung von Schiessübungen zu fördern.
Der Verein gewährleistet die Durchführung der Bundesübung in Niederglatt.
Zudem ist er besorgt für die Pflege von Kameradschaft und Geselligkeit
unter den Mitgliedern.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die FSGN bildet eine Sektion des Bezirksschützenvereins Dielsdorf, des Zürcher
Kantonalschützenvereins und des Schweizerischen Schützenvereins.
Art. 4 Mitglieder
Der Verein Besteht aus Aktivmitgliedern, Ehrenmitgliedern und Jungschützen.
Mitglied der FSGN kann jeder Schweizer Bürger werden, der im laufenden Jahr
das 17. Altersjahr erreicht.
Junioren ab den 10. Altersjahr sind Mitglieder aber ohne Stimmrecht.
Ausländer können Mitglied der FSGN werden, wenn sie zudem im
Besitz der dazu erforderlichen Bewilligung sind.