10.06.2025 | General news
Sie gehen bald in Pension?
Um eine AHV-Rente zu erhalten, braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge von Ihnen entgegengenommen hat.
Das Anmeldeformular «318.370 – Anmeldung für eine Altersrente» können Sie bei den Ausgleichskassen sowie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bäretswil beziehen. Elektronisch ist es auch auf der Website www.ahv-iv.ch erhältlich, wobei Sie weitere hilfreiche Merkblätter und Unterlagen zum Thema finden.
Ausnahmen betreffend Zuständigkeit der Ausgleichskassen:
- Die Ehepartnerin / der Ehepartner bezieht bereits eine Rente der AHV oder IV: Zuständig ist die Ausgleichskasse, die jene Rente auszahlt
- Keine AHV-Beiträge geleistet: zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnort (SVA Zürich)
- Wohnsitz im Ausland: Zuständig ist die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in 1211 Genf 2