Municipal news from Bürglen (UR)

15.04.2025 | General news

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Durch die aktuelle Trockenheit und die momentane Wetterlage ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:


Es ist verboten:

  • Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
  • Im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
     

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

SICHERHEITSDIREKTION URI
Amt für Forst und Jagd


Feuerverbot