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Erneuerungswahlen 2027 der Politischen Gemeinde Erlen

Wahl des Gemeindepräsidiums sowie vier Mitglieder des Gemeinderates

Gestützt auf Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Erlen wählen die Stimmberechtigten an der Urne im Majorzwahlverfahren das Gemeindepräsidium und die vier Mitglieder des Gemeinderates.

Der 1. Wahlgang für die Amtszeit 2027 – 2031 findet am 29. November 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 28. Februar 2027 durchgeführt. Folgende Personen stellen sich zur Wiederwahl:

Gemeindepräsidium: Thomas Bosshard

Gemeinderat: Michel Chresta, Martin Furter, Roger Näf, Tobias Ottiger

Gemäss § 36 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst

bis spätestens am Montag, 5. Oktober 2026, 16.30 Uhr,

der Gemeindekanzlei, 8586 Erlen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden. Verspätet gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden. Die offiziellen Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindekanzlei Erlen bezogen werden.

Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 37 StWG mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk «bisher» zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Bei Wahlvorschlägen von Bisherigen genügt die eigene Unterschrift.

Die Mitglieder des Wahlbüros und der Rechnungsprüfungskommission werden an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2027 gewählt.