Municipal news from Gampel-Bratsch

12.12.2025 | General news

Öffentliche Planauflage: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der kommunalen Planungszonen

Titel der Planauflage
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der kommunalen Planungszonen – Entscheid der Urversammlung vom 1. Dezember 2025
Art der Planauflage
Auflagedossier Planungszonen
Projektbeschreibung
Der Gemeinderat von Gampel-Bratsch gibt bekannt, dass die Urversammlung am
1. Dezember 2025 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die Mehrzahl der bestehenden Planungszonen auf dem Gemeindegebiet von Gampel-Bratsch zu verlängern.

Die bestehenden Planungszonen, beschlossen am 25. Januar 2021 (Publikation im Amtsblatt vom 29. Januar 2021) inkl. Anpassungen gemäss Einigungsverhandlungen (Stand Juni 2021) für 5 Jahre, werden mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung in ihrer Gültigkeitsdauer um weitere 3 Jahre bis maximal am 28. Januar 2029 verlängert. Vorbehalten bleiben die in den Plänen ersichtlichen Anpassungen (massgebend ist der verbindliche Planinhalt).
Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf deshalb nichts unternommen werden, was die vorerwähnten Planungsabsichten beeinträchtigen könnte.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die von der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Planungszonen betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf den Plänen (Stand Juni 2021/Nov. 2025) ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.

Gegen die verfügten Planungszonen auf dem Gemeindegebiet von Gampel-Bratsch, bzw. deren Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig seien oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig sei. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.

Kontaktstelle
Gemeinde Gampel-Bratsch 
Kirchstrasse 6 
3945 Gampel 

Frist 
30 Tage