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Yesterday, 09:00 | General news

Wässerwasser-Berieselung - Kehreinteilung Gampel

Da das Wässerwasser momentan mit Sedimenten angereichert ist, werden die Leitungen stark verschmutzt, was den Wasserdruck fallen lässt.

Um diesem Umstand entgegen zu wirken wird ein Kehr eingeführt, damit vernünftig bewässert werden kann. Der Werkhof und der Wässer­wasser­meister von Steg werden die Leitung spülen, sobald die Sauberkeit des Wassers dies erlaubt.

Der notwendige Druck, um die Obere Wasserleite zu bedienen, ist zurzeit nicht gegeben; daher wird während dem Kehr für die Halten, die Bielen, den Oberen und Unteren Seim (orange Zone) am Montag, Mittwoch und Freitag das Wässerwasser für den Grund von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr abgeschaltet.

Diese Massnahme ist im Reglement zum Anschluss und zur Benutzung von Berieselungswasser der Gemeinde Gampel-Bratsch geregelt unter 2.6. Einschränkung der Wasserabgabe […] «Zur Sicherstellung einer genügenden Wassermenge kann der Gemeinderat eine Kehreinteilung anordnen.»

Als Sofortmassnahme gilt der untenstehende Kehr ab Freitag, 29. Mai 2026 Vormittag ab 06:00 Uhr bis auf weiteres und ist wie folgt eigeteilt:

Einteilung Zonen Wasserkehr
Plan Einteilung Wasserkehr

Gebiete/Zonen

rot Bauzone, Dorfzone
orange Obri Wasserleitu: Haltä, Bielä, Obri und Undri Seim
grün Bedu, Leischä, Ägärtu, Steiachra, Insil, Lampertji
lila  Birchmattä, Ambüschlacht, Grechnä
blau Fäldleessär, Brüädärschaftsleessär, Chalchofuleessär, Seim

 

Der Kehr: Je 12 Std. von 06:00 Uhr - 18:00 Uhr und von 18:00 Uhr-06:00 Uhr.


In der roten Zone darf am Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zusätzlich bewässert werden.

Im Reglement zum Anschluss und zur Benutzung von Berieselungswasser der Gemeinde Gampel-Bratsch sind folgende Artikel besonders zu beachten:

2.4. Nutzungsbeschränkung

Das Berieselungswasser darf nur zu Bewässerungszwecken genutzt werden. Das Laufenlassen von Wasser mit Auslegen von Schläuchen oder eine anderweitige Nutzung ist untersagt. Eine Bewässerung ist nur mittels Tropf- oder Berieselungssystem vorzunehmen. […]

Dieser Artikel verbietet sinngemäss auch die Verwendung von überdimensionierten Düsen. Die Bewirtschafter sind aufgefordert, dem Rechnung zu tragen (heisst: 18mm Düsen reichen!). Und übermässiges Wässern dient niemandem.

 

2.5. Nachbarrecht

Für die bei der Berieselung entstandenen Schäden haftet der Eigentümer resp. Betreiber. Dabei ist auch auf die wechselnden Windverhältnisse zu achten. Es ist untersagt während der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr im Baulandperimeter und bis 50 Meter an die Grundstrasse Berieselungswasser laufen zu lassen.

Es besteht also die Pflicht, die installierte Berieselung regelmässig zu kontrollieren.

2.6. Einschränkung der Wasserabgabe

[…] Zur Sicherstellung einer genügenden Wassermenge kann der Gemeinderat eine Kehreinteilung an-ordnen.

3.1. Anschlussgesuch

[…] Änderungen oder Erweiterungen bereits bestehender Installationen müssen der Gemeindeverwaltung ebenfalls schriftlich gemeldet werden.

3.3. Meldepflicht

Jeder Eigentumswechsel einer Liegenschaft mit Anschluss an die Bewässerungsleitung ist der Gemein-de¬ver¬waltung rechtzeitig unter Angabe des Zeitpunktes des Wechsels schriftlich mitzuteilen. Die Erweiterung eines Bewässerungsperimeters ist unverzüglich schriftlich der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Eine Erwei¬terung hat eine Nachforderung der Anschlussgebühr zur Folge. Die Ergänzung von fixen Privatleitungen müssen der Gemeindeverwaltung ebenfalls schriftlich angezeigt werden.

Stefan Martig,
Gemeinderat
Burgschaft, Forstwirtschaft, Landwirtschaft,
Liegenschaften und Kultus

079 206 88 34

 

 

 


Bewässerung