21.07.2025 | General news
Feuerwerk 1. August
Der Nationalfeiertag steht vor der Tür und viele freuen sich auf ein Fest mit Freunden, Familie und Feuerwerk. Gerne machen wir Sie nochmals darauf aufmerksam (siehe auch Eggflue-Echo, Ausgabe Juni 2025), dass das Abbrennen von Feuerwerk in Grellingen nur am 1. August und nicht schon am 31. Juli gestattet ist.
§ 14 Feuerwerk (Polizeireglement Gemeinde Grellingen)
1 Ausserhalb von traditionellen Anlässen ist es ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates untersagt, Knallkörper und Feuerwerk jeder Art abzubrennen.
Wir danken Ihnen für die Rücksichtnahme und freuen uns, wenn Sie am Nationalfeiertag an der offiziellen
1. Augustfeier teilnehmen.