03.06.2026 | General news
Teilstrassenplan «Verbreiterung und Teilumlegung Rüteli-Amsler- Stockneregg-Weg»
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) am 28. April 2026 genehmigt:
Teilstrassenplan «Verbreiterung und Teilumlegung Rüteli-Amsler-Stockneregg-Weg»
(Gemeindeweg 2. Klasse, Strassenplan Nr. 2.565)
Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss
Auflagefrist: 8. Juni 2026 bis 7. Juli 2026
Die Planunterlagen sind zudem hier auf der Website (siehe unten) ersichtlich. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.
Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Nesslau, 2. Juni 2026 Gemeinderat Nesslau