Municipal news from Wartau

26.04.2024 | General news

Gesamterneuerungswahlen der Behörden-mitglieder für die Amtsdauer 2025 - 2028

Die Amtsdauer 2021 – 2024 der Gemeindebehörden endet am 31. Dezember 2024.

Am Sonntag, 22. September 2024, finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amts­periode 2025 – 2028 statt. Sie richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Zu wählen sind:

  • Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin
  • Schulratspräsident/Schulratspräsidentin
  • drei Mitglieder des Gemeinderates
  • fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 17:00 Uhr, der Gemeinderatskanz­lei, Rat­haus, Azmoos, übergeben werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Ein­reichungsfrist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde Wartau wohn­haften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kan­didaten enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidaten beinhalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare «Wahl­vorschlag» und «Zustimmungserklärung» können via Inter­net/-Webseite (www.wartau.ch) herunter­geladen oder bei der Kanzlei bezogen wer­den. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wah­rung der Einreichungsfrist.

Zweiter Wahlgang
Bei Bedarf findet am 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spä­testens Montag, 30. September 2024, 17:00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestim­mungen wie für den ersten Wahlgang.