05.01.2026 | General news
Ortsplanungsrevision Wartau: Öffentliches Mitwirkungsverfahren betreffend Waldfeststellungen
Als begleitende Massnahme zur Ortsplanungsrevision ist das Mitwirkungsverfahren zu den Waldfeststellungen durchzuführen. Das Kantonsforstamt hat die Waldfeststellungspläne vorgeprüft und wird die Detailpläne im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren erlassen.
Gemäss Art. 10 des eidgenössischen Waldgesetzes ist eine Waldfeststellung nötig, wenn Bauzone neu an eine Waldfläche grenzt oder wenn ausserhalb der Bauzone eine Waldzunahme verhindert werden soll. Für die betroffene Grundeigentümerschaft wird durch die Waldfeststellung die Rechtssicherheit gestärkt. Da der Wald in seiner heutigen Ausdehnung entlang der Bauzone bzw. der Nutzungsfläche fixiert wird, werden die heutige Nutzung und Bebaubarkeit der Grundstücke gesichert. Die Waldfeststellungen dienen somit insbesondere dem Interesse von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.
In der Gemeinde Wartau bestehen die nötigen Waldfeststellungen grösstenteils bereits in rechtskräftiger Form. Aufgrund der laufenden Ortsplanungsrevision und von Waldzunahme werden gewisse Waldfeststellungen ergänzt. Die entsprechend fertiggestellten Waldfeststellungspläne liegen nun zur öffentlichen Mitwirkung vor. Nach deren Erlass erfolgt die öffentliche Auflage anschliessend gemeinsam mit der Ortsplanungsrevision.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wird vom 5. Januar bis 19. Januar 2026 für nachstehende Planungsmittel durchgeführt.
- Waldfeststellung Detailplan Nr. 1 (1:2000)
- Waldfeststellung Detailplan Nr. 2 (1:2000)
Die Waldfeststellungen sind während der Mitwirkungsfrist auf www.mitwirken-wartau.ch sowie physisch im Rathaus (2. Obergeschoss Korridor, Poststrasse 51, Azmoos) einsehbar.
Stellungnahmen und Rückmeldungen können unter www.mitwirken-wartau.ch online erfasst oder per Mail an info@wartau.ch zugestellt werden. In Papierform sind diese an den Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, einzureichen. Der Gemeinderat bevorzugt die Online-Erfassung unter www.mitwirken-wartau.ch.
Das Mitwirkungsverfahren bezweckt im Grundsatz die Beteiligung der Bevölkerung und weitere Interessenskreise an öffentlichen Planungsvorhaben zu deren breiteren Akzeptanz und Projektverbesserung. Es sind in diesem Verfahrensabschnitt lediglich Einwendungen und keine Einsprachen (Rechtsmittel) möglich.
9478 Azmoos, im Dezember 2025 Gemeinderat Wartau