Domande frequenti
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Die zu beantwortenden Fragen auf dem Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit», die
Einreichung der entsprechenden Dokumente und die Begründung für die Einführung von
Kurzarbeit wurden am 11. März 2020 vereinfacht.
Die Arbeitgebenden müssen in der Voranmeldung nebst verschiedenen Angaben zu den von
Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden, zum Ausmass und zur Dauer von Kurzarbeit
insbesondere die Notwendigkeit von Kurzarbeit kurz begründen. Bei der Begründung von
Kurzarbeit kann durchaus ein milderer Massstab angewendet werden und von der KAST
weniger ausführlichere Begründungen akzeptiert werden.
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Der Bundesrat kann die Höhe der Karenzzeit frei festlegen, wobei diese maximal drei Tage
pro Monat betragen darf. Ab dem 13. März 2020 bis am 30. September 2020 haben die
Arbeitgebenden für jede Abrechnungsperiode 1 Tag Arbeitsausfall zu übernehmen. Eine
kürzere abzuwartende Karenzfrist bedarf einer Anpassung der AVIV.
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Die Anmeldefrist für Kurzarbeit beträgt zurzeit ausnahmsweise drei Tage, wenn der
Arbeitgeber nachweist, dass die Kurzarbeit wegen plötzlicher und unvorhersehbarer Umstände
eingeführt werden muss. Die Coronavirus-Situation wurde durch den Bundesrat als besondere
Lage eingestuft. Diese Situation gilt daher als plötzlicher und unvorhersehbarer Umstand. Eine
andere Verkürzung der Anmeldefrist bedarf einer Anpassung der AVIV.
In Fällen, die keine Ausnahme darstellen, muss die Voranmeldung von Kurzarbeit bei der
KAST mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.
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Cantone:Berna
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Lingua:Tedesco
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Abitanti:16'066
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Densità di popolazione:760
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Fascia d’età
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Paesaggio politico
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